Im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind für den Arbeitgeber und den Beschäftigten folgende steuerrechtlichen Regelungen bedeutsam:

  • § 3 Nr. 63 EStG:

    Bis max. 6.768 EUR (564 EUR monatlich) sind im Jahr 2022steuer- und sozialabgabenfrei umwandelbar. Bis max. 3.384,00 EUR (282,00 EUR monatlich) sind im Jahr 2021 Beiträge sozialabgabenfrei umwandelbar.

  • § 40b EStG alte Fassung:

    Bis max. 1.752 EUR (146 EUR monatlich) ist eine pauschale Versteuerung der Beiträge bei Altvereinbarungen (bis 31.12.2004) zur Entgeltumwandlung möglich.

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