Da die steuerfreien Beiträge auf maximal 8 % der BBG – im Jahr 2022: 6.768 EUR – und die sozialabgabenfreien Beiträge auf maximal 4 % der BBG – begrenzt sind, sind Beiträge, die den Grenzbetrag übersteigen, steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wird die pauschale Besteuerung ausgeschöpft, so sind die Beiträge individuell zu versteuern. Hier wäre dann eine Riester-Förderung möglich.

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