Der Beschäftigte muss dem Arbeitgeber mitteilen, ab welchem Zeitpunkt er welche Beiträge umwandeln möchte und eventuell auch welches Risiko (Altersrente evtl. mit oder ohne Erwerbsminderungsrente und/oder Hinterbliebenenversorgung) er versichern möchte.

Da im Rahmen einer Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer regelmäßig auf die Auszahlung von Entgelt verzichtet, ist dies in einem Vermerk zum Arbeitsvertrag festzuhalten. Insoweit wird der Arbeitsvertrag abgeändert (Muster sind bei der Zusatzversorgungseinrichtung erhältlich). Sodann meldet der Arbeitgeber den Beschäftigten mit Formular zur freiwilligen Versicherung/Entgeltumwandlung an.

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