Die Regelung in § 27 TVÜ-VKA war inhaltsgleich unter § 21 TVÜ-Bund zu finden mit der Maßgabe, dass der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt war und anstelle der aufgeführten Regelungen des BMT-G/BMT-G-O auf die für die Arbeiter des Bundes geltenden Vorschriften im MTArb/MTArb-O verwiesen wurde. § 21 TVÜ-Bund ist mit Wirkung vom 1.3.2012 aufgehoben worden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen