Kurzbeschreibung

Die Tabelle beinhaltet das monatliche Entgelt für Studierende nach dem TVSöD nach § 8 Abs. 1 und Abs. 2 ab 1.4.2022 und vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022.

ab 1.4.2022 - Studienentgelt für Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang

Studierende nach dem TVSöD
Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang gemäß § 8 Abs. 1 TVSöD (Ausbildungsteil nach § 1 Abs,1 Buchst. a) - TVAöD – Allgemeiner Teil-) Studienentgelt[1]
1. Studienjahr 1.218,26 EUR
2. Studienjahr 1.268,20 EUR
3. Studienjahr 1.314,02 EUR
Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang gemäß § 8 Abs. 2 TVSöD (Studienteil) mit einem Ausbildungsteil Studienentgelt
nach § 1 Abs. 1 Buchst. a) TVAöD - Allgemeiner Teil 1.325,00 EUR
§ 1 Abs. 1 c) TVAöD-Allgemeiner Teil 1.385,00 EUR
§ 1 Abs. 1 b) TVAöD-Allgemeiner Teil 1.515,00 EUR
[1] Das Studienentgelt nach § 8 Abs. 1 TVSöD setzt sich zusammen aus dem monatlichen Entgelt und der monatlichen Zulage i. H. v. 150,00 EUR.

1.4.2021-31.3.2022 - Studienentgelt für Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang

Studierende nach dem TVSöD
Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang gemäß § 8 Abs. 1 TVSöD (Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a) - TVAöD – Allgemeiner Teil-) Studienentgelt[1]
1. Studienjahr 1.193,26 EUR
2. Studienjahr 1.243,20 EUR
3. Studienjahr 1.289,02 EUR
Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang gemäß § 8 Abs. 2 TVSöD (Studienteil) mit einem Ausbildungsteil Studienentgelt
nach § 1 Abs. 1 Buchst. a), d), e) TVAöD - Allgemeiner Teil 1.300,00 EUR
nach § 1 Abs. 1 Buchst. c) TVAöD - Allgemeiner Teil 1.360,00 EUR
nach § 1 Abs. 1 Buchst. b) TVAöD - Allgemeiner Teil 1.490,00 EUR
[1] Das Studienentgelt nach § 8 Abs. 1 TVSöD setzt sich zusammen aus dem monatlichen Entgelt und der monatlichen Zulage i. H. v. 150,00 EUR.

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