Kurzbeschreibung

Änderungsvertragsmuster zwischen dem Bund, vertreten durch den Arbeitgeber, und Beschäftigte, für die der TVöD gilt.

Vorbemerkung

Die Verwendung dieses Vertragsmusters wird vom Bundesinnenministerium empfohlen.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Änderungsverträge mit Beschäftigten, für die der TVöD gilt (Bund)

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch ........................................   (Arbeitgeber)

und

Herrn/Frau ........................................

wohnhaft in ........................................

geboren am: .........................   (Beschäftigte/Beschäftigter)

wird in Abänderung des Arbeitsvertrages vom .........................

□ in der Fassung des Änderungsvertrages vom ......................... folgender

Ä n d e r u n g s v e r t r a g

geschlossen:

§ 1

(1)

§ 1 wird durch folgende Vereinbarung ersetzt:

Herr/Frau ........................................

wird ab .........................

als Vollbeschäftigte/r weiterbeschäftigt.
als Teilzeitbeschäftigte/r mit ......................... v. H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten weiterbeschäftigt. Der/Die Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
als Teilzeitbeschäftigte mit ............... v. H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten bis zum weiterbeschäftigt. Die Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. Nach Ablauf der Frist gilt wieder die Arbeitszeit des Arbeitsvertrages vom ................
unter Hinausschieben des in § 33 Abs. 1 Buchst. a aufgeführten Beendigungszeitpunktes (Ablauf des Monats, in dem das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersgrenze vollendet wird) unter Beibehaltung des bisherigen Arbeitszeitumfangs (...............) befristet bis zum weiterbeschäftigt.

auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom 27. Februar 2010 (im Folgenden "Tarifvertrag") in der jeweils geltenden Fassung im FALTER-Arbeitszeitmodell nach folgenden Maßgaben weiterbeschäftigt.

Das Arbeitsverhältnis endet abweichend von § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD am ................ Unabhängig davon endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei Inanspruchnahme einer mehr als hälftigen Teilrente oder einer Vollrente (§ 14 Abs. 2 des Tarifvertrages).

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit während des FALTERArbeitszeitmodells beträgt

  • □ ............... Stunden (Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 des Tarifvertrages)
  • □ ............... Stunden (weniger als die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gem. § 13 Abs. 3 Satz 2 des Tarifvertrages) im Blockmodell.

auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078) sowie des Tarifvertrages zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom 27. Februar 2010 (im Folgenden "Tarifvertrag") in der jeweils geltenden Fassung nach Maßgabe der folgenden Vereinbarung ab ............... in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis weiterbeschäftigt.

Das Arbeitsverhältnis endet unbeschadet der vorzeitigen Beendigungstatbestände des § 8 Abs. 2 des Tarifvertrages am ................

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses beträgt ............... Stunden (Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit gem. § 6 Abs. 2 des Tarifvertrages). Sie wird geleistet

  • □ im Blockmodell

    (Arbeitsphase vom ............... bis ............... und

    Freistellungsphase vom ............... bis ...............)

  • □ im Teilzeitmodell.
(2)

□ § 2 wird wie folgt ersetzt:

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), den besonderen Regelungen für die Verwaltung (TVöD – Besonderer Teil Verwaltung), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) und den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung.

Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen für das Tarifgebiet □ Ost □ West Anwendung.

(3)

□ § 4 des Arbeitsvertrages wird wie folgt ersetzt:

Die Beschäftigte ist in die Entgeltgruppe . . . TVöD eingruppiert.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, der/dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.

(4)

□ In § 5 des Arbeits...

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