(1) Neben diesem Tarifvertrag sind die nachfolgend aufgeführten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
- Tarifverträge über die Bewertung der Personalunterkünfte vom 16. März 1974,
- Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz vom 9. Januar 1987,
- Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005,
- Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998,
- Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – vom 27. Februar 2010,
- [nicht besetzt],
- Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003
- [nicht besetzt].
(2)[1]) [unbesetzt]
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