Kurzbeschreibung

Für den Vertragsabschluss, im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen der Auszubildenden der kommunalen Arbeitgeber, im besonderen Teil Pflege wird empfohlen, das beigefügte Ausbildungsvertragsmuster zu verwenden (nicht allgemeine öffentliche Verwaltung!).

Vorbemerkung

Die Ausbildungsverhältnisse der Auszubildenden der kommunalen Arbeitgeber richten sich nach dem TVAöD. Für den entsprechenden Vertragsabschluss im besonderen Teil Pflege (ausgenommen Ausbildungsberufe auf Basis des Pflegeberufegesetzes) wird empfohlen, das beigefügte Ausbildungsvertragsmuster zu verwenden.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Ausbildungsverträge TVAöD-Pflege - VKA

Zwischen

..............................
vertreten durch .................................................. (Ausbildender)
und  
Frau/Herrn ..............................
wohnhaft in ..............................
geboren am: .............................. (Auszubildende/r)
wird unter Zustimmung ihrer/ihres/seiner/seines gesetzlichen Vertreter/s,
Frau/Herrn ..................................................
wohnhaft in ..................................................

- vorbehaltlich[1] .................................................. - folgender

Ausbildungsvertrag

geschlossen:

§ 1 Ziel, Art, sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsverhältnisses

(1)

Die/Der Auszubildende wird in dem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf

einer/eines .................................................. ausgebildet.

(2) Die maßgebliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung ergeben sich aus dem anliegenden Ausbildungsplan.[2]

§ 2 Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses, Probezeit

(1)

Die Ausbildung beginnt am ........................................ und endet unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung

am ........................................ (nach Ablauf von 3 Jahren).

(2) Die ersten 6 Monate der Ausbildung sind Probezeit.[3]

§ 3 Anwendung von Tarifverträgen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie der Schul- und Hausordnung

(1) Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nach den Tarifverträgen für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege, beide vom 13. September 2005, sowie den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung (zitiert nach zusammengefasster Textfassung VKA); soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Außerdem finden die bei dem Ausbildenden geltenden Dienst- und Betriebsvereinbarungen nach Maßgabe des jeweiligen Geltungsbereichs in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
(2) Für das Ausbildungsverhältnis gelten ferner die Schulordnung und die Hausordnung in der jeweiligen Fassung.
(3) Die/Der Auszubildende hat die Rechte als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer im Sinne von §.........................[4]

§ 4 Weitere Verpflichtungen der/des Auszubildenden

Die/Der Auszubildende ist verpflichtet, die Teile der Ausbildung, die in einer anderen Einrichtung außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden, in dieser Einrichtung abzuleisten.

§ 5 Ausbildungszeit

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit und die tägliche Ausbildungszeit richten sich nach den für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit. Sie beträgt zurzeit durchschnittlich .......... Stunden wöchentlich[5]. § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bleibt unberührt.

§ 6 Ausbildungsentgelt

(1)

Die/Der Auszubildende erhält ein monatliches Ausbildungsentgelt

[ ] gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 TVAöD-Pflege[6].

[ ] gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 TVAöD-Pflege[7]

Es beträgt zurzeit[8]

im 1. Ausbildungsjahr .................... EUR,
im 2. Ausbildungsjahr .................... EUR,
im 3. Ausbildungsjahr .................... EUR.

Das monatliche Ausbildungsentgelt ist am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Auszubildenden benanntes Konto im Inland zu zahlen.

(2) Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung erhält die/der Auszubildende gemäß § 17 TVAöD-Pflege eine Abschlussprämie als Einmalzahlung in Höhe von derzeit 400 EUR. Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Sie ist nach Bestehen der Abschlussprüfung bzw. der staatlichen Prüfung fällig.
(3) Absatz 2 gilt nicht, wenn die/der Auszubildende ihre/seine Ausbildung nach erfolgloser Prüfung aufgrund einer Wiederholungsprüfung abschließt.
(4)

Die/Der Auszubildende erhält folgende Sachbezüge:

......................

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