Alle 4 Jahre finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Die nächste Wahl findet 2022 (dann 2026, 2030 usw.) statt.

In der gesetzlich vorgeschriebenen Zeitspanne zwischen dem 1. März und dem 31. Mai muss die eigentliche Stimmabgabe stattfinden. Wahlvorbereitungen, insbesondere die Bestimmung des Wahlvorstands und dessen erste Maßnahmen zur Einleitung der Wahl, können bereits vor dem 1. März erfolgen.

Zu welchem Zeitpunkt im konkreten Einzelfall die Wahlen und die vorbereitenden Maßnahmen stattfinden müssen, richtet sich nach dem Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats (s. § 21 BetrVG). Die wesentlichen Rahmendaten sind:

  • Spätestens 10 Wochen vor Ende seiner Amtszeit hat der Betriebsrat einen Wahlvorstand zu bestellen. Diesem obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Wahl.
  • Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben.
  • Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats endet.

Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Wahlvorstand einiger Freiraum, um die Wahlen den spezifischen Bedürfnissen des Betriebs anpassen zu können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge