Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorvertrag zu einem Tarifvertrag - Keine Rechtsfortbildung bei planwidriger Tariflücke

 

Orientierungssatz

1. Eine planwidrige Tariflücke darf vom Gericht nicht geschlossen werden, wenn für die Tarifvertragsparteien verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bestanden hätten.

2. Zur Rechtsnatur einer "Protokollnotiz" von Tarifvertragsparteien.

3. Es dürfen Arbeitnehmer von einer tarifvertraglichen Abfindungsregelung ausgenommen werden, die beim Abschluß eines Aufhebungsvertrages oder beim Kündigungsendtermin einen neuen Arbeitsplatz angetreten haben oder hätten antreten können.

 

Verfahrensgang

ArbG Gera (Entscheidung vom 24.10.1994; Aktenzeichen 8 Sa 242/94)

 

Nachgehend

Thüringer LAG (Entscheidung vom 24.10.1994; Aktenzeichen 8 Sa 242/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 446186

BB 1995, 1085

BB 1995, 1085-1086 (ST1-3)

AuA 1995, 252 (ST1-2)

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