Beim Job-Splitting wird ein Vollarbeitsplatz in 2 oder mehrere voneinander unabhängige Teilzeitstellen aufgeteilt. Die Arbeitnehmer können nicht über Dauer und Lage der Arbeitszeit verfügen, diese ist vielmehr in der Regel festgelegt.

 
Praxis-Beispiel

Im Sekretariat wird ein Arbeitsplatz morgens von der Mitarbeiterin A und nachmittags von der Mitarbeiterin B – unter Umständen im wöchentlichen Wechsel – besetzt.

Der Übergang zur herkömmlichen Teilzeit ist fließend. Die Grundsätze des § 13 TzBfG finden jedoch Anwendung.

Letztlich werden bei diesem Modell 2 oder mehrere voneinander unabhängige Teilzeitarbeitsverhältnisse mit fester Arbeitszeit abgeschlossen.

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