Hinsichtlich der Umsetzung der Tarifeinigung bleibt der Abschluss der Redaktionsverhandlungen abzuwarten, in denen die erzielte grundsätzliche Tarifeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen zum TV-Ärzte und TVÜ-Ärzte gegossen wird. Auch werden die Tarifvertragsparteien neue Entgelttabellen veröffentlichen mit den Werten ab dem 1. April 2024 bzw. ab dem 1. Februar 2025.
Mit Blick auf die unterschiedlichen Inkrafttretens-Zeitpunkte soll nachfolgende Aufstellung als zusammenfassende Arbeitshilfe die Umsetzung der diversen Tarifänderungen erleichtern:
Die Regelungen, die eine Laufzeit mindestens bis zum 31. März 2026 haben, sind zu folgenden Zeitpunkten umzusetzen:
Zeitpunkte | Regelungsgegenstand |
---|---|
1. April 2024 | Erhöhung der Tabellenentgelte und dynamisch ausgestalteten sonstigen Entgeltbestandteile um 4,0 % |
Ausweitung Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr (bisher: 21 Uhr) | |
Ausweitung Zuschlag für Bereitschaftsdienst in den Nachtstunden auf 20 Uhr bis 6 Uhr (bisher: 21 Uhr) | |
Verkürzung Zeitraum für Zuschlag für Samstagsarbeit von 13 Uhr bis 20 Uhr (bisher: 21 Uhr) | |
1. Januar 2025 | Einmonatige Frist zur Dienstplanung auch für regelmäßige Arbeit einschließlich Schicht- und Wechselschichtarbeit |
Zuschlag bei verspäteter Planung auch für regelmäßige Arbeit einschließlich Schicht- und Wechselschichtarbeit | |
Arbeitszeitdokumentation nur noch durch elektronische Verfahren | |
Sicherstellung, dass entgegengenommene Arbeitsleistung ausgeglichen bzw. bezahlt wird | |
1. Februar 2025 | Erhöhung der Tabellenentgelte und dynamisch ausgestalteten sonstigen Entgeltbestandteile um weitere 6,0 % |
1. Januar 2026 | Reduzierung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden (bisher: 42 Stunden) |
Ä 3: zusätzliche neue Stufe 4 "ab dem 10. Jahr" | |
Künftige Tarifverhandlungen | Absicht, Tarifregelungen zur Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing zu vereinbaren |
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