Hinsichtlich der Umsetzung der Tarifeinigung bleibt der Abschluss der Redaktionsverhandlungen abzuwarten, in denen die erzielte grundsätzliche Tarifeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen zum TV-Ärzte und TVÜ-Ärzte gegossen wird. Auch werden die Tarifvertragsparteien neue Entgelttabellen veröffentlichen mit den Werten ab dem 1. April 2024 bzw. ab dem 1. Februar 2025.

Mit Blick auf die unterschiedlichen Inkrafttretens-Zeitpunkte soll nachfolgende Aufstellung als zusammenfassende Arbeitshilfe die Umsetzung der diversen Tarifänderungen erleichtern:

Die Regelungen, die eine Laufzeit mindestens bis zum 31. März 2026 haben, sind zu folgenden Zeitpunkten umzusetzen:

 
Zeitpunkte Regelungsgegenstand
1. April 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte und dynamisch ausgestalteten sonstigen Entgeltbestandteile um 4,0 %
  Ausweitung Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr (bisher: 21 Uhr)
  Ausweitung Zuschlag für Bereitschaftsdienst in den Nachtstunden auf 20 Uhr bis 6 Uhr (bisher: 21 Uhr)
  Verkürzung Zeitraum für Zuschlag für Samstagsarbeit von 13 Uhr bis 20 Uhr (bisher: 21 Uhr)
   
1. Januar 2025 Einmonatige Frist zur Dienstplanung auch für regelmäßige Arbeit einschließlich Schicht- und Wechselschichtarbeit
  Zuschlag bei verspäteter Planung auch für regelmäßige Arbeit einschließlich Schicht- und Wechselschichtarbeit
  Arbeitszeitdokumentation nur noch durch elektronische Verfahren
  Sicherstellung, dass entgegengenommene Arbeitsleistung ausgeglichen bzw. bezahlt wird
   
1. Februar 2025 Erhöhung der Tabellenentgelte und dynamisch ausgestalteten sonstigen Entgeltbestandteile um weitere 6,0 %
   
1. Januar 2026 Reduzierung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden (bisher: 42 Stunden)
  Ä 3: zusätzliche neue Stufe 4 "ab dem 10. Jahr"
   
Künftige Tarifverhandlungen Absicht, Tarifregelungen zur Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing zu vereinbaren

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