Der Tarifabschluss führt für einige Beschäftigten zur Verbesserung der Eingruppierung. Die Tarifvertragsparteien haben zur Vermeidung von Härtefällen zwei Eingruppierungsfallgestaltungen mit einem Antragsrecht versehen. Damit können die betroffenen Beschäftigten selbst entscheiden, ob sie die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe beantragen.

Dies betrifft folgende Fälle:

  • Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 11b in die Entgeltgruppe S 12,
  • Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 12 in die Entgeltgruppe S 14.

Beschäftigte, die am 30.6.2022 in die Entgeltgruppe S 11b eingruppiert waren und aufgrund der Änderungen ab 1. 7.2022 die Entgeltgruppe S 12 beanspruchen können, können auf ihren Antrag in diese Entgeltgruppe eingruppiert werden. Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die am 30.6.2022 in die Entgeltgruppe S 12 eingruppiert waren und aufgrund der tariflichen Änderungen eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe S 14 beanspruchen können. Der Antrag kann bis zum 31.7.2023 gestellt werden und wirkt auf den 1.7.2022 zurück. Nach dem 1.7.2022 eingetretene Änderungen der Stufenzuordnung in der bisherigen Entgeltgruppe bleiben bei der Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe unberücksichtigt.

Die Höhergruppierung wird in Fällen, in denen Beschäftigte einer individuellen Endstufe zugeordnet sind, wie folgt vorgenommen:

  • Werden Beschäftigte aus einer individuellen Endstufe der S 11b höhergruppiert, erhalten sie in der höheren Entgeltgruppe Entgelt, das mindestens dem Entgelt ihrer bisherigen individuellen Endstufe zuzüglich des Garantiebetrags nach § 17 Abs. 4a.1 TVöD-V/TVöD-B entspricht (zurzeit 104,74 EUR).
  • Werden Beschäftigte aus einer individuellen Endstufe der S 12 höhergruppiert, erhalten sie in der höheren Entgeltgruppe Entgelt, das mindestens dem Entgelt ihrer bisherigen individuellen Endstufe zuzüglich des Höhergruppierungsgewinns entspricht, den die Beschäftigten erhalten, die aus der Stufe 6 ihrer bisherigen Entgeltgruppe in die höhere Entgeltgruppe höhergruppiert werden.

Die individuelle Endstufe verändert sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge