Eingruppierung am 30.6.2015 Zuordnung ab 1.7.2015
EG S 5 (bei Tätigkeiten der Fallgruppe 1) EG S 7
EG S 6 EG S 8a
EG S 7 EG S 9
EG S 8 (bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1, 3 und 5) EG S 8b
EG S 8 (bei Tätigkeiten der Fallgruppe 2) EG S 9 (Fallgruppe 2)
EG S 11 EG S 11b

Dabei sind ergänzend zu den bisherigen Beschäftigtengruppen teilweise weitere Beschäftigte in die Tätigkeitsmerkmale einbezogen worden (Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen mit staatlicher Anerkennung). Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale von Gruppenleitern in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen sind neu gefasst worden.

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