Ansprüche auf Gewährung einer Sachleistung unterliegen als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis der Ausschlussfrist nach § 37 Abs. 1 TVöD.

Ebenso unterliegen Ansprüche des Arbeitgebers auf Zahlung eines angemessenen Betrags für den Erhalt einer Sachleistung der Ausschlussfrist.

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