1. nach In-Kraft-Treten des Arbeitsverhältnisses

    Die Einstellungsreise kann als Dienstreise abgefunden werden, allerdings darf die Reisekostenvergütung nicht höher als diejenige für eine Dienstreise von der Wohnung zur Arbeitsstätte sein. § 11 Abs. 1 BRKG ist entsprechend anzuwenden, was z.B. für den Fall bedeutsam ist, dass vom Tag nach Beendigung der Dienstreise an Trennungsgeld zusteht.

  2. vor In-Kraft-Treten des Arbeitsverhältnisses

    Die Einstellungsreise kann ebenfalls wie eine Dienstreise abgefunden werden, wobei die vorstehenden Ausführungen zur Einstellungsreise nach In-Kraft-Treten des Arbeitsverhältnisses zu beachten sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge