Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich vorwiegend mit den einzelnen Erstattungstatbeständen gem. § 1 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie §§ 11ff. BRKG. Diese sind:

  • Fahrt- und Flugkostenerstattung geregelt in § 4 BRKG
  • Wegstreckenentschädigung geregelt in § 5 BRKG
  • Tagegeld geregelt in § 6 BRKG
  • Übernachtungsgeld geregelt in § 7 BRKG
  • Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort geregelt in § 8 BRKG
  • Aufwands- und Pauschalvergütung geregelt in § 9 BRKG
  • Erstattung sonstiger Kosten geregelt in § 10 BRKG
  • Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen geregelt in § 11 BRKG

Darüber hinaus werden die Bereiche einer Erkrankung während einer Dienstreise gem. § 12 BRKG, die Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen und die Auslandsdienstreise gem. § 14 BRKG konkretisiert.

Der Bereich des Trennungsgeldes gem. § 15 BRKG wird gesondert unter dem Stichwort "Trennungsgeld" vertiefend abgehandelt.

Die private Dienstwagenbenutzung (einschl. Versteuerung) ist im Stichwort Dienstwagen dargestellt.

Auf die für Dienstreisen maßgebenden Begriffe und Besonderheiten wird unter dem Stichwort Dienstreise der häufigsten Form einer Reise mit Anspruch auf Reisekostenvergütung, zusammenfassend eingegangen. Dort finden Sie insbesondere Informationen über

  • Dienstgeschäfte
  • die anspruchsberechtigten Beschäftigten
  • erste Tätigkeitsstätte
  • den Dienstort/die Dienststätte
  • Geschäftsort/Wohnort
  • die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen
  • den Unfallschutz
  • die Arbeitszeit bei Dienstreisen
  • Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge