Als Rechtsgrundlage des Arbeitgebers zum Erlass eines Rauchverbots am Arbeitsplatz ist das Direktionsrecht zu sehen.[1] Der Arbeitgeber ist danach weisungsberechtigt bezüglich des "Wie" der Arbeitsleistung. Dazu gehört zunächst auch die Frage, ob während der Pause geraucht werden darf. Auch der Ort des Rauchens kann vom Arbeitgeber bestimmt werden. Da aber dem Raucher, wie oben dargestellt, das Grundgesetz die Freiheit des Rauchens gewährt, muss der Arbeitgeber eine sachliche Begründung für sein Rauchverbot haben.[2]

[1] So ausdrücklich LAG Franfurt, Urt. v. 06.07.1989 – 9 Sa 1295/88

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