Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Gewährung von Praktikantenvergütungen (Praktikanten – Richtlinien der TdL),

Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (Richtlinien der VKA) und Erlaß des BMI v. 13.10.1977 - D III 220 235/4 - für den Bereich des Bundes.

Die von der TdL ab 20.4.1993 beschlossenen Regelungen gelten inhaltlich auch für den Bereich der VKA. Für den Bund gilt weiterhin der o.a. Erlaß.

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