Aufgabe der Personalvertretung ist es vor allem, die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Hierzu muss ihr die Möglichkeit der Einflussnahme auf alle die Beschäftigten betreffenden Maßnahmen der Dienststelle eingeräumt werden. Die Beteiligungsrechte des Personalrats stellen daher den Kern des Personalvertretungsrechts dar.

Das Bundespersonalvertretungsgesetz enthält in diesem Zusammenhang nähere Regelungen über

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