Seit Jahren verhandeln die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (Bund, TdL und VKA) mit den Gewerkschaften über notwendige Korrekturen der Zusatzversorgung. Die Themen sind unter den Oberbegriffen "Biometrie" und "Rechnungszins" zusammengefasst. Biometrie bezeichnet die Tatsache, dass aufgrund der höheren Lebenserwartung längere Renten­bezugszeiten und dadurch finanzielle Mehrbelastungen für die Zusatzversorgungskassen entstehen. Rechnungszins meint den Umstand, dass aufgrund der seit längerer Zeit anhaltenden Niedrigzinsphase die Kassen mit den Umlagen und Beiträgen nicht mehr die Zinsen erwirtschaften können, wie dies zu Beginn des Inkrafttretens der Reform der Zusatzversorgung im Jahr 2001 der Fall war.

Bislang haben die Gewerkschaften lediglich in Bezug auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) einen Verhandlungsbedarf gesehen, allerdings nur wegen der "Biometrie". Die TdL hat im Alleingang diese Thematik in die Tarifrunde 2015 eingebracht und für die Beschäftigten der Länder nachfolgendes Ergebnis erzielt.

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