1 Bisherige Verhandlungen

Seit Jahren verhandeln die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (Bund, TdL und VKA) mit den Gewerkschaften über notwendige Korrekturen der Zusatzversorgung. Die Themen sind unter den Oberbegriffen "Biometrie" und "Rechnungszins" zusammengefasst. Biometrie bezeichnet die Tatsache, dass aufgrund der höheren Lebenserwartung längere Renten­bezugszeiten und dadurch finanzielle Mehrbelastungen für die Zusatzversorgungskassen entstehen. Rechnungszins meint den Umstand, dass aufgrund der seit längerer Zeit anhaltenden Niedrigzinsphase die Kassen mit den Umlagen und Beiträgen nicht mehr die Zinsen erwirtschaften können, wie dies zu Beginn des Inkrafttretens der Reform der Zusatzversorgung im Jahr 2001 der Fall war.

Bislang haben die Gewerkschaften lediglich in Bezug auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) einen Verhandlungsbedarf gesehen, allerdings nur wegen der "Biometrie". Die TdL hat im Alleingang diese Thematik in die Tarifrunde 2015 eingebracht und für die Beschäftigten der Länder nachfolgendes Ergebnis erzielt.

2 Tarifeinigung ver.di – TdL am 28.3.2015

Zur Finanzierung gab es folgende Einigung:

  1. In der VBL-West wird neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von derzeit 1,41 % ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage erhoben:

    • ab 1.7.2015 0,2 %
    • ab 1.7.2016 0,3 % und
    • ab 1.7.2017 0,4 %
  2. In der VBL-Ost wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung von derzeit 2,0 % wie folgt erhöht:

    • ab 1.7.2015 auf 2,75 %
    • ab 1.7.2016 auf 3,50 % und
    • ab 1.7.2017 auf 4,25 %

Die Arbeitgeber tragen einen entsprechenden Finanzierungsanteil im Rahmen des Umlageverfahrens

  • in der VBL-West entsprechend dem periodischen Bedarf. Hier kann künftig eine Umlage im Rahmen von 6,45 % bis zu 6,85 % erhoben werden;
  • in der VBL-Ost 1,00 % bis zu 3,25 %.

Damit ergibt sich in Zukunft folgende Finanzierung:

VBL-West:

 
  bisher ab 1.7.2015 ab 1.7.2016 ab 1.7.2017
Umlage 7,86 % 8,06 % 8,16 % 8,26 %
davon AG 6,45 % 6,45 % 6,45 % 6,45 %
davon AN 1,41 % 1,61 % 1,71 % 1,81 %

VBL-Ost:

 
  bisher ab 1.7.2015 ab 1.7.2016 ab 1.7.2017
Umlage AG 1,00 % 1,75 % 2,50 % 3,25 %
Beitrag 4,00 % 4,75 % 5,50 % 6,25 %
davon AG 2,00 % 2,00 % 2,00 % 2,00 %
davon AN 2,00 % 2,75 % 3,50 % 4,25 %

Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage in der VBL-West wird zunächst mit dem Ziel angespart, die biometrischen Risiken zu finanzieren.

In der VBL-Ost werden mit der Umlage künftig auch die Leistungen finanziert, soweit die Einnahmen aus der Kapitaldeckung dazu nicht ausreichen (Ausgleich einer Unterdeckung in der Kapitaldeckung durch Mischfinanzierung).

Der höhere Finanzierungsaufwand hat keinen Einfluss auf die Leistungen aus der Zusatzversorgung. Die Tarifpartner stellen in ihrer Tarifeinigung ausdrücklich fest, dass die Anwartschaften und Überschüsse weiterhin auf der Basis eines (fiktiven) Beitrages von 4 % berechnet werden.

Trotz des erhöhten Finanzierungsanteils der Beschäftigten am Zusatzbeitrag in der VBL-Ost soll sich der sofort unverfallbare Teil der Anwartschaften nicht erhöhen. Sofort unverfallbar ist der Teil der Betriebsrente, der durch Beiträge des Beschäftigten finanziert wurde. In der VBL-Ost betrug der Anteil am Beitrag (4 %) bisher 2 %, sodass 50 % der so entstandenen Rentenanwartschaft sofort unverfallbar waren und auch bei nicht erfüllter Wartezeit zu einer Leistung an den Versicherten führten. Obwohl sich künftig der Anteil der Versicherten am Beitrag erhöht (z. B. 2,75 % ab 1.7.2015) und der Anteil des Arbeitgebers (2 %) gleich bleibt, soll nach dem Willen der Tarifvertragsparteien weiterhin nur 50 % der entstehenden Anwartschaft sofort unverfallbar sein. Begründet wird dies mit dem Umstieg von einer reinen Kapitaldeckung (Finanzierung mit Beiträgen) auf eine Mischfinanzierung, in dem auch die Umlagen künftig zur Finanzierung der Leistungen herangezogen werden. Da die Arbeitgeber künftig steigende Umlagen aufwenden müssen, ändert sich nichts am Anteil der sofort unverfallbar werdenden Anwartschaften.

3 Weitere Entwicklung nach Tarifabschluss der TdL

Die höhere Arbeitnehmereigenbeteiligung in 3 Schritten ist bislang weder mit dem Bund noch mit der VKA vereinbart worden. Der Bund neigt wohl dazu, sich insoweit dem Tarifabschluss der Länder anzuschließen. Der VKA geht diese Einigung nicht weit genug. Hierbei muss man wissen, dass die Gewerkschaften hinsichtlich der kommunalen Zusatzversorgungskassen differenzieren und auf die jeweiligen Vermögensverhältnisse jeder einzelnen Kasse abstellen wollen.

Nach dem bislang letzten Verhandlungstermin am 4.5.2015 ist verabredet worden, dass die größten kommunalen Zusatzversorgungskassen die biometrisch bedingten Mehrkosten berechnen, um den Nachweis führen zu können, dass die Situation der kommunalen Kassen mit derjenigen der VBL vergleichbar ist. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Die Mitgliederversammlung der VKA hat am 28.5.2015 bekräftigt, dass eine Lösung der Zusatzversorgungsproblematik für die kommunalen Arbeitgeber notwendig und dringend ist. Dabei sei eine einheitliche Behandlung aller kommunalen Arbeitgeber geboten. Eine unterschiedliche Behandlung sei im Hinblick auf die biometrisch bedi...

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