Aus verwaltungsmäßigen Gründen werden Provisionen, Verkaufsprämien, Überstundenvergütungen usw. vielfach mit ständiger 1-, 2- oder sogar mehrmonatiger Verspätung mit dem laufenden Entgelt gezahlt.

Unter der Voraussetzung, dass diese "Phasenverschiebung" permanent gleichmäßig vorliegt, können diese Entgeltbestandteile zur Vermeidung des entsprechend großen Arbeitsaufwands im Monat der Auszahlung für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Eine derartige Vorgehensweise wird von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ausdrücklich zugelassen.

 
Achtung

Zuordnung von Mehrarbeitsvergütungen

Die Zuordnung von Mehrarbeitsvergütungen in den nächsten oder übernächsten Abrechnungszeitraum ist nur möglich, wenn

  • die Abrechnung kontinuierlich zeitversetzt erfolgt,
  • die Entscheidung für den nächsten oder übernächsten Zeitraum beibehalten wird und
  • die Mehrarbeitsvergütung monatlich und regelmäßig gezahlt wird.

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