Die Arbeitgeber haben in den Beitragsnachweisen die Beiträge getrennt nach den Beitragsgruppen der verschiedenen Versicherungszweige anzugeben. Zur eindeutigen Zuordnung wurden Beitragsgruppen geschaffen, denen jeder mögliche Beitragssatz in den verschiedenen Versicherungszweigen zugeordnet werden kann.
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