Aufgabe der ULAK ist insbesondere die Sicherung der Auszahlung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer. Außerdem erstattet sie den Arbeitgebern teilweise die Ausbildungsvergütungen für die gewerblichen und technisch/kaufmännischen Auszubildenden. Damit diese Leistungen erbracht werden können, haben die Arbeitgeber Beiträge an die Kassen abzuführen. Höhe und Verfahren sind in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt.

Die ULAK zieht als Einzugsstelle ihre eigenen Beiträge einschließlich Nebenforderungen und auch diejenigen der ZVK-Bau, der UKB und der Soka-Berlin ein.

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