Wenn Beschäftigte unterjährig zwischen den einzelnen Budgets wechseln, bspw. aufgrund der Änderung des Arbeitsverhältnisses bzw. durch Umsetzung, Versetzung, sind insbesondere 2 Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Bewertung dieser Beschäftigten problematisch. Es bietet sich an, dass die Beschäftigten unterjährig und zeitratierlich entsprechend ihrer bisherigen Arbeitsergebnisse durch die zuständige Führungskraft im jeweiligen Einzelbudget bewertet werden und zum Ende des Bewertungszeitraums die Gesamtleistung mittels einer Durchschnittsberechnung der zeitratierlichen Leistungsauswertungen ermittelt wird.

Weiter können sich Auswirkungen auf die einzelnen Budgets ergeben, die eine betragsmäßige Anpassung sachgerecht erscheinen lassen. Für diese Konstellation ist die Aufnahme einer Regelung in die Dienst-/Betriebsvereinbarung zu empfehlen, die eine Anpassung der Budgets am Ende des Bewertungszeitraums möglich macht. Problemtisch wird diese Regelung bei mehr als einer Versetzung im Bewertungsjahr.

 
Praxis-Tipp

Einfacher und sachnäher ist es, den Beschäftigten mit der Leistung und in dem Budget zu bewerten, in dem er die längste Zeit im Bewertungszeitraum verbracht hat. Dies verursacht den geringsten Regelungsaufwand und ist insgesamt auch interessengerecht.

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