I. Grundämter

 

 

1. Leitende Direktorin oder Leitender Direktor

 

II. Weitere Ämter

 

 

2. Abteilungsdirektorin oder Abteilungsdirektor

 

 

 

 

3a.[1] Direktorin oder Direktor der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau2)[2]

 

3b.[3] Direktorin oder Direktor der Polizeiinspektion Stendal2)[4]

 

4. Direktorin oder Direktor des Landeseichamtes1)

 

 

 

 

5a. Direktorin oder Direktor
  • einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe und mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern mit der Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Gymnasien
6. Direktor oder Direktorin einer Gesamtschule
  • mit Oberstufe oder ohne Oberstufe mit mehr als 1 000 Schülerinnen und Schülern

 

 

 

7a.[5] Leitende Kriminaldirektorin oder Leitender Kriminaldirektor[6]
  • als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt als ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt2)[7]
  • als Leiterin oder Leiter Führungsstab der Polizeiinspektion Magdeburg oder der Polizeiinspektion Halle (Saale) als ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors der Polizeiinspektion Magdeburg oder der Polizeiinspektion Halle (Saale)2)[8]
7b.[9] Leitende Polizeidirektorin oder Leitender Polizeidirektor[10]
  • als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt als ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors der Polizei inspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt2)[11]
  • als Leiterin oder Leiter Führungsstab der Polizeiinspektion Magdeburg oder der Polizeiinspektion Halle (Saale) als ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors der Polizeiinspektion Magdeburg oder der Polizeiinspektion Halle (Saale)2)[12]

 

 

  •  

 

 

  •  
10a.[13] Leitende Regierungsdirektorin oder Leitender Regierungsdirektor[14]
  • als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen- Anhalt als ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt2)[15]
10b.[16] Leitende Regierungsdirektorin oder Leitender Regierungsdirektor, Leitende Psychologiedirektorin oder Leitender Psychologiedirektor
  • als Leiterin oder Leiter einer Justizvollzugsanstalt

    • mit mehr als 300 und bis zu 500 Haftplätzen,
    • mit mehr als 500 Haftplätzen2)
  • als Leiterin oder Leiter der Jugendanstalt Raßnitz2)
11. Leitende Regierungsdirektorin oder Leitender Regierungsdirektor als Vorsteherin oder Vorsteher eines Finanzamtes
  • mit 201 bis 400 Beschäftigten oder mit Standort für eine zentrale Schwerpunktprüfungsstelle,
  • mit mehr als 400 Beschäftigten, mit Bußgeld- und Strafsachenstelle und Steuerfahndung oder mit Aufgaben der Bezügeverwaltung und der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt 2)
12. Leitende Regierungsschuldirektorin oder Leitender Regierungsschuldirektor
  • als Referatsleiterin oder Referatsleiter von Schulaufsichtsbereichen bei einer Landesbehörde
  • als Leiterin oder Leiter von Schulaufsichtsbereichen bei einer Landesbehörde
13. Ministerialrätin oder Ministerialrat
  • bei einer obersten Landesbehörde1)
14. Oberstudiendirektorin oder Oberstudiendirektor
  • als Leiterin oder Leiter

    • einer berufsbildenden Schule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern,3)
    • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern,
    • eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums,
    • eines Staatlichen Seminars für Lehrämter

 

 

 

 

 

 

1) Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2.

2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.

3) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht zählen 2,5 Unterrichtsteilnehmerinnen und Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als eine beziehungsweise einer.

[1] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[2] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[3] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[4] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[5] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[6] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[7] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[8] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[9] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[10] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[11] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[12] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[13] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[14] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[15] Eingefügt durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[16] Geändert durch Gesetz zur Polizeistrukturreform. Anzuwenden ab 01.01.2019.

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