Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn |
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Kriminaloberkommissarin, Kriminaloberkommissar |
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[Bis 21.09.2021: Oberinspektorin, Oberinspektor5)] [1] |
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Oberinspektorin, Oberinspektor5) [2]6)7)8)9) |
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Polizeioberkommissarin, Polizeioberkommissar |
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1) Ohne Strukturzulage nach § 47.
2)
3) Als Einstiegsamt.
4) Nur für Beamtinnen und Beamte ohne Fachhochschul- oder Ingenieurschulabschluss.
5) Als erstes Einstiegsamt in der Laufbahngruppe 2 in technischen Laufbahnen.
6) Als Beförderungsamt der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten oder der Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten. Das Amt kann nur Beamtinnen und Beamten verliehen werden, die eine mindestens vierjährige Dienstzeit in der Besoldungsgruppe A 9 verbracht haben.
7) Das Amt kann nur Beamtinnen und Beamten, denen die Leitung des allgemeinen Justizvollzugsdienstes oder des Werkdienstes in einer Justizvollzugsanstalt übertragen worden ist, verliehen werden. Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
8) Das Amt kann auch Beamtinnen und Beamten als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer in die Besoldungsgruppe A 11 eingestuften Leitung des allgemeinen Vollzugsdienstes oder des Werkdienstes in einer Justizvollzugsanstalt verliehen werden. Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
9) Das Amt kann auch Beamtinnen und Beamten, denen die Leitung des Krankenpflegedienstes in dem Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen übertragen worden ist, oder als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer in Besoldungsgruppe A 11 eingestuften Leitung des Krankenpflegedienstes in dem Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen verliehen werden.
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