Entscheidungsstichwort (Thema)
Ferienüberhang bei Musikschullehrern
Leitsatz (redaktionell)
Für den sog Ferienüberhang (= bezahlte Freizeit über den Urlaubsanspruch hinaus, die für Lehrkräfte dadurch entsteht, daß die Schule während der Schulferien geschlossen ist, die Gesamtdauer der Schulferien aber den Urlaubsanspruch übersteigt) gilt für Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VkA unter der Geltung des BAT und der SR 2l II folgendes: Der Ferienüberhang kann im Wege der Änderungskündigung dadurch ausgeglichen werden, daß er in eine Jahresdurchschnittsberechnung der tarifvertraglich geschuldeten Arbeitszeit einbezogen wird mit der Folge, daß während der Unterrichtszeit erteilter Unterricht in entsprechendem Umfang zunächst nicht vergütet wird, die Durchschnittsvergütung aber während des Ferienüberhangs durchgezahlt wird, wodurch praktisch ein Vor- und Nacharbeiten der bezahlten Freizeit im Ferienüberhang entsteht.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 428/94.
Normenkette
BAT SR 2; BAT § 15a; BAT SR 2l Nr. II
Verfahrensgang
ArbG Aachen (Entscheidung vom 11.03.1993; Aktenzeichen 5d Ca 1022/92) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 26.01.1995; Aktenzeichen 2 AZR 428/94 Urteil: Zurückverweisung) |
Fundstellen
ARST 1994, 177 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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