Entscheidungsstichwort (Thema)

Annahmeverzug des Arbeitgebers nach unzulässiger Suspendierung des Arbeitnehmers

 

Leitsatz (redaktionell)

Die ohne Zustimmung des Arbeitnehmers einseitig durch den Arbeitgeber angeordnete unzulässige Dienstenthebung (Suspendierung) führt dazu, daß sich der Arbeitgeber von da ab iS des § 615 BGB in Annahmeverzug bezüglich der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers befindet. Es ist nämlich mit der neueren Rechtsprechung des BAG zum Annahmeverzug des Arbeitgebers bei der außerordentlichen und ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung davon auszugehen, daß auch hinsichtlich des Falles der unzulässigen Suspendierung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht durch den Arbeitgebers nach § 615 BGB grundsätzlich nicht erforderlich ist. Vielmehr muß der Arbeitgeber zur Vermeidung des Annahmeverzugs den Arbeitnehmer wieder zur Arbeit auffordern.

 

Normenkette

BGB § 615

 

Fundstellen

Haufe-Index 442432

DB 1988, 1501 (L1)

ARST 1989, 198-198 (L1)

EWiR 1988, 769-770 (T)

RzK, I 13a Nr 30 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA § 615 BGB, Nr 59 (L1)

LAGE § 615 BGB, Nr 16 (LT1)

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