Leitsatz (amtlich)

Überträgt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wiederholt über mehrere Jahre vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit nach § 24 BAT, kann allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden (BAG 10.02.1988 – 4 AZR 585/97 – AP Nr. 15 zu § 24 BAT).

 

Normenkette

BAT § 24

 

Verfahrensgang

ArbG Wuppertal (Aktenzeichen 5 Ca 1818/00)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 15.05.2002; Aktenzeichen 4 AZR 280/01)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI676320

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