Entscheidungsstichwort (Thema)
Nebentätigkeitsgenehmigung
Leitsatz (redaktionell)
Gemäß § 11 BAT in Verbindung mit § 68 Abs 1 Ziff 3 LBG NW (juris: BG NW) kann einem Angestellten die Nebentätigkeitsgenehmigung nicht deshalb verweigert werden, weil "eine gewerbliche Tätigkeit durch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung des sicheren Arbeitsplatzes und des garantierten Einkommens auf Unverständnis stößt".
Verfahrensgang
ArbG Krefeld (Entscheidung vom 11.10.1994; Aktenzeichen 2 Ca 1593/94) |
Fundstellen
Haufe-Index 446183 |
NZA 1995, 966 |
NZA 1995, 966 (L1) |
ZTR 1995, 458-459 (LT1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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