Entscheidungsstichwort (Thema)

Vollstreckungsfähigkeit von Entgeltleistungen im weiteren Sinne bei einem "generalklauselartigen" Titel

 

Orientierungssatz

Die Verurteilung eines Arbeitgebers, den Arbeitnehmer "zu den alten Bedingungen" weiterzubeschäftigen, bedeutet Weiterbeschäftigung zu den bestimmten Bedingungen des streitbefangenen Arbeitsvertrages. Sonst "übliche" Entgeltleistungen im weiteren Sinne (Krankenbezüge im Falle der Erkrankung, Urlaubsgeld im Falle des Urlaubs usw) sind aufgrund dieses generalklauselartigen Titels mangels Bestimmtheit nicht zu vollstrecken.

 

Normenkette

BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 704 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Bremen (Entscheidung vom 04.10.1988; Aktenzeichen 4a Ca 4208/87)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444852

ARST 1989, 74-74 (ST1)

NZA 1989, 231-231 (ST1)

RzK, I 10k Nr 12 (S1)

ZTR 1989, 79-80 (ST1)

AR-Blattei, Beschäftigungspflicht Entsch 24 (T)

AR-Blattei, ES 440 Nr 24 (T)

Bibliothek, BAG (T)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge