Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung wegen häufigen Kurzerkrankungen
Orientierungssatz
1. Außergewöhnlich hohe Lohnfortzahlungskosten (18540 DM in 37 Monaten) während eines relativ kurzen Arbeitsverhältnisses stellen für den Arbeitgeber eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung dar.
2. Häufige Kurzerkrankungen sind dann eine unzumutbare betriebliche und wirtschaftliche Belastung, wenn jeweils andere Arbeitnehmer eingearbeitet bzw höher qualifizierte Arbeitnehmer als Springer eingesetzt werden müssen.
3. Zur Darlegungslast des Arbeitnehmers, seine Krankheitsbedingten Fehlzeiten würden bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz nicht mehr auftreten.
Verfahrensgang
ArbG Mannheim (Entscheidung vom 15.10.1985; Aktenzeichen 10 Ca 216/85) |
Fundstellen
NZA 1987, 27-28 (ST1-3) |
RzK, I 5g Nr 15 (S1-3) |
RzK, III 1e 7 (S1) |
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