Als Tag der Zahlung der Beitragsanteile gilt:
1. |
bei Abbuchung der Tag der Fälligkeit, es sei denn, der Abbuchungsauftrag wird nicht ausgeführt oder abgebuchte Beitragsanteile werden zurückgerufen, |
3. |
bei Zahlung durch Scheck der Tag der Absendung, es sei denn, der Scheck wird von dem Kreditinstitut, das das zu belastende Konto führt, nicht eingelöst, |
4. |
bei Barzahlung der Tag der Einzahlung. |
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