Leistungsprämien kommen für solche Arbeitnehmer in Betracht, die vereinbarte oder vorgegebene Ziele erreicht und dadurch zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes beigetragen haben. Die Leistungsprämie, die typischerweise in Form einer Einmalzahlung erfolgt, soll vom Arbeitgeber betragsmäßig differenziert werden, nämlich "entsprechend der Zielerreichung".

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