Während vor dem Inkrafttreten des TVöD am 1. Oktober 2005 in Ergänzung zum BAT und BMT-G II jeweils separate Vergütungs- und Lohntarifverträge vereinbart worden sind, enthält der TV-V eine abschließende Entgeltregelung und als Anlagen die dazugehörigen Entgelttabellen. Außerdem regelt § 6 die für den Arbeitgeber bestehenden Möglichkeiten zur Gewährung leistungsbezogener Entgeltbestandteile.
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