Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses während des Urlaubsjahres erhält der Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs. Dies bedeutet, dass die Berechnung auf TV-V-Basis nahezu durchgängig die günstigere Regelung darstellt. Lediglich bei einer Einstellung zum 1. Juni ergibt sich auf der Grundlage des Bundesurlaubsgesetzes ein höherer Teilurlaubsanspruch.

 
  1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 1.9. 1.10. 1.11. 1.12.

§ 14 V

TV-V
30 1 28 25 23 20 18 15 13 10 8 5 3
§ 5 I a) BUrlG 20 20 20 20 20 20 10 8 7 5 3 2

1 Fettgedruckt sind die zu gewährenden Urlaubstage.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge