Rz. 22

Die Bewertung beitragsfreier Zeiten nach dem RRG 1992 (sog. Gesamtleistungsbewertung) verstößt grundsätzlich nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG (BSG, Urteil v. 18.4.1996, 4 RA 36/94, im Anschluss und in Fortführung von BSG Urteil v. 23.5.1995, 13/4 RA 13/94). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 71 Abs. 2 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG bestehen ebenfalls nicht, wenn Versicherten hiernach ein Zuschlag nur unter Berücksichtigung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten angerechnet wird (BSG, Urteil v. 27.4.2010, B 5 R 62/08 R).

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