Die freiwillige Versicherung ist die dritte Säule im System der Altersvorsorge und tritt neben die gesetzliche Rente und die Betriebsrente.

In der freiwilligen Versicherung können die Beschäftigten – aber auch der Arbeitgeber – freiwillige Beträge, die in ihrer Höhe unabhängig vom Einkommen des Beschäftigten sind, in die freiwillige Versicherung einzahlen. Werden die freiwilligen Beiträge durch die Beschäftigten aufgewendet, so können die staatlichen Förderformen der Entgeltumwandlung bzw. Riester-Rente genutzt werden.

Mit Einführung der freiwilligen Versicherung wurde ein wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung umgesetzt, die Beschäftigten des öffentlichen und kirchlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen (vgl. Teil VI).

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