"Finger weg von den Staatsfonds"

"Finger weg von den Staatsfonds" – mit dieser eindeutigen Warnung belegt Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), die Absicht der Bundesregierung zur grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge über sogenannte Staatsfonds. Im aktuellen Koalitionsvertrag hatte die Regierung vereinbart, die Stützung der privaten Altersvorsorge durch öffentlich verantwortete Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeiten prüfen zu wollen. Die aba, erklärte Thurnes auf deren Jahrestagung am 17. Mai 2022 in Berlin, halte diese Modelle für "rudimentär, schöngerechnet und unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsrechts nicht ausreichend geprüft".
Beitragszusage in der bAV versus Staatsfondsmodelle
Die Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sei den derzeit diskutierten Staatsfondsmodellen, von denen keines ein sinnvolles Konzepte für die Leistungsphase anbiete, weit überlegen. Eine bAV als reine Beitragszusage dagegen sehe für kollektive Systeme mit einem kollektivem Sparprozess eine lebenslange Leistung vor.
"Finger weg von #Staatsfonds - sie bieten keine sinnvollen Konzepte für die Leistungsphase an. Die #bAV ist diesen Modellen weit überlegen." - Georg Thurnes, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche #Altersversorgung
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Die Bundesregierung, so Thurnes, müsse vor der Entscheidung für oder gegen Bürgerfonds eingehend prüfen, in welchem Verhältnis die Hoffnung auf mehr kapitalgedeckte Zusatzversorgung mittels Staatsfonds zu den damit verbundenen Kosten stehe - auch den Kosten durch die Kannibalisierung bewährter Systeme in den beiden anderen Säulen. Zudem solle überlegt werden, ob Staatsfonds gewollt sind, bei deren Abschluss und Inkasso Arbeitgeber konsequent eingespannt wären, aus deren Finanzierung, Durchführung und Steuerung sie aber ebenso konsequent herausgehalten würden.
Stärkung der bAV: Konkrete Forderungen an die Regierung
Zur ebenfalls im Koalitionsvertrag versprochenen Stärkung der betrieblichen Altersversorgung formuliert die aba konkrete Forderungen:
1. Kein Obligatorium in der bAV
Die für 2023 anstehende Evaluierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sollte möglichst aufgeschoben und insbesondere nicht dazu genutzt werden, ein bAV-Obligatorium einzuführen.
2. Erleichterter Zugang zur reinen Beitragszusage
Auch jenseits von Tarifverträgen müsste betrieblichen Sozialpartnern - beispielsweise über Öffnungsklauseln - die Schaffung von Modellen für die reine Beitragszusage ermöglicht werden. Denn die Hürden der tarifvertraglichen Erfordernisse beim Sozialpartnermodell seien zu hoch und diese können auch nicht rechtssicher umgesetzt werden.
3. Mehr Klarheit beim Sozialpartnermodell
Unternehmen wie Sozialpartner brauchten mehr Klarheit, was der Gesetzgeber sich unter der Beteiligung der Sozialpartner an Durchführung und Steuerung genau vorstellt. Hier sollten die Interessierten nicht erst auf die Aufsicht zugehen müssen, um mit ihr gemeinsam zu erarbeiten, was aus deren Sicht geht und was nicht geht.
4. Garantieniveau der Direktzusagen senken
Betriebsrentenzusagen sollten auch mit einem Garantieniveau unter 100 Prozent der eingezahlten Beiträge rechtssicher erteilt werden können. Die intensiven Diskussionen hätten gezeigt, dass es gerade in Zeiten des Niedrigszinses möglich gemacht werden sollte, auch mit niedrigeren Garantien zu arbeiten, wenn die Beteiligten das wollen.
5. Generationengerechtigkeit in der bAV
Betriebsrentenzusagen sollten flexibler werden und insbesondere für die Zukunft abänderbar, um die begrenzten Mittel der Arbeitgeber generationengerecht verteilen zu können. Es ginge hierbei nicht um Betriebsrentenkürzungen, bereits erdiente Versorgungsanteile müssten erhalten bleiben. Für zukünftige Arbeitsjahre sollten Betriebsrenten der Mitarbeitenden aber mittels reiner Beitragszusagen chancenreicher und generationengerecht gestaltet werden können.
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