Der Geltungsbereich erfasst die Personalvertretungen der bundeseigenen Verwaltungen. Hierzu gehören die obersten Bundesbehörden und die Bundesoberbehörden, wie beispielsweise das Bundeskriminalamt.

Auch die Beschäftigten der Bundesgerichte bilden Personalvertretungen nach dem BPersVG. Die Richter selbst bilden eigene Vertretungen.

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