Entscheidungsstichwort (Thema)
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch mehr auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Leitsatz (redaktionell)
Die Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten ist unzulässig, wenn das Arbeitsverhältnis des klagenden Arbeitnehmers zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung nicht mehr besteht.
Verfahrensgang
ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 27.11.1986; Aktenzeichen 11 Ca 129/86) |
Fundstellen
Haufe-Index 442226 |
RzK, I 1 33 (LT1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 611 BGB Abmahnung, Nr 15 (LT1) |
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