Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

 

Leitsatz (redaktionell)

Nach der am 1.7.1989 in Kraft getretenen Ausnahmevorschrift des § 14 Abs 4 S 1 MuSchG ist der Anspruch auf Zuschuß zum Mutterschaftsgeld, wie er in den Regelungen des $ 14 Abs 1-3 MuSchG grundsätzlich vorgesehen ist, für solche Zeiten, in denen die Arbeitnehmerin den Erziehungsurlaub nach dem BErzGG in Anspruch nimmt, ausgeschlossen. Darin kann auch kein Verstoß gegen Art 119 des EWG-Vertrages und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erblickt werden.

 

Normenkette

EWGVtr Art. 119; MuSchG § 14

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 23.10.1991; Aktenzeichen 7 Ca 335/91)

 

Fundstellen

BB 1992, 2511

BB 1992, 2511 (L1)

ARST 1993, 127 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzBAT § 8 BAT Zuschuß zum Mutterschaftsgeld, Nr 13 (LT1)

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