Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Das zeitversetzte Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung und der Entgeltordnung(en) ist dem Umstand geschuldet, dass Beschäftigte, welche nach Inkrafttreten der jeweiligen Entgeltordnung (beim Bund zum 1.1.2014, bei der VKA zum 1.1.2017) eine Neuzuordnung ihrer Eingruppierungsmerkmale beantragen und im Ergebnis einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, keinen doppelten Mitnahmeeffekt (Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe und Mitnahme der Stufe) durch eine stufengleiche Höhergruppierung erhalten sollen.

 
Hinweis

In Fällen, in welchen Beschäftigte anlässlich des Inkrafttretens der Entgeltordnung eine Höhergruppierung beantragt haben (§ 26 TVÜ-Bund, § 29b TVÜ-VKA), verbleibt es bei dem betragsmäßigen Stufenzuordnungsverfahren (hierzu unter Ziff. 3.7.1.1 und 3.7.1.2), da diese Höhergruppierungen immer auf den Stichtag 1.1.2014 (Bund) bzw. 1.1.2017 (VKA) zurückwirken (siehe Stichwort Überleitung).

Die stufengleiche Höhergruppierung gilt auch bei der Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen. Die in der Stufe bereits erreichte Stufenlaufzeit wird hingegen nicht auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet. Eine Ausnahme besteht lediglich bei einer Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b (hierzu Ziff. 3.7.1.3.2) sowie bei einer Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (hierzu Ziff. 3.7.1.3.2).

 
Praxis-Beispiel

Einem Beschäftigten sind Tätigkeiten übertragen, welche nach Entgeltgruppe 6 bewertet sind. Der Beschäftigte hat bereits die Stufe 5 und in der Stufe 5 eine Stufenlaufzeit von 2 Jahren erreicht. Mit Wirkung zum 15.5.2018 werden ihm Tätigkeiten übertragen, welche nach Entgeltgruppe 8 zu bewerten sind. Der Beschäftigte wird zum 15.5.2018 der Entgeltgruppe 8 Stufe 5 zugeordnet. Die bisherige Stufenlaufzeit wird nicht mitgenommen, sondern beginnt neu.

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