Ausweislich des § 15 Abs. 2 TVöD erhalten die Beschäftigten des Bundes Entgelt nach der Anlage A (Bund) und die Beschäftigten der Mitglieder eines Mitgliedsverbands der VKA Entgelt nach der Anlage A (VKA). Die Trennung der Entgelttabellen beruht darauf, dass die unterschiedlichen Tabellenwerte des BAT in der Version des Bundes und der VKA[1] auf einheitliche Werte zusammengeführt wurden. Um deutliche Kostensteigerungen beim Bund zu vermeiden, war diese Zusammenführung zunächst jedoch nur möglich, indem für den Bund vereinbart wurde, dass in den Entgeltgruppen 9a bis 15 jeweils die Stufe 6 nicht gegolten hat. Mit dem Tarifabschluss vom 29.4.2016 wurde diese Stufenbegrenzung aufgehoben, sodass ab Entgeltgruppe 9a zukünftig ebenfalls 6 Stufen ausgewiesen sind, jedoch weichen die Tabellenwerte der Entgeltgruppen 9a bis 9c im Bereich des Bundes von denen der Entgeltgruppen 9a bis 9c im Bereich der VKA ab.
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