Überblick

In den letzten Monaten haben sich viele Unternehmen Gedanken zum Thema Energie gemacht, vor allem dazu, wie sie eingespart werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Dieser Trend dürfte sich auch zukünftig fortsetzen. In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen, die in diesem Beitrag beleuchtet werden. Zu berücksichtigen sind die gesetzgeberischen Maßnahmen und Verordnungen, aber auch Instrumente aus der Corona-Pandemie könnten wieder relevant werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) legte im Zeitraum 1.9.2022 bis zum 15.4.2022 verbindliche Energieeinsparmaßnahmen für Unternehmen fest; die Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 regelt die Raumtemperaturen in Arbeitsräumen.

§ 5 ArbSchG regelt die Gefährdungsbeurteilung und § 106 GewO das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Die einschlägigen Beteiligungsrechte des Betriebsrats finden sich in den §§ 80, 87, 89, 90 BetrVG.

§§ 95 ff. SGB III führt die Anspruchsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld auf.

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