Aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. infolge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst und bei Restauratoren) waren eine Vielzahl der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung überholt und kaum noch anwendbar. Aufgrund dessen kamen sämtliche Tätigkeitsmerkmale und Zulagen nicht nur redaktionell auf den Prüfstand. Sie wurden vielmehr dahingehend überprüft, inwieweit sie noch den Anforderungen der Zeit entsprechen, ob sie überhaupt noch benötigt werden oder angepasst werden sollen. Dies führte zum Wegfall von ca. 2/3 der bisherigen Tätigkeitsmerkmale und zur Modernisierung weiterer Tätigkeitsmerkmale. Teilweise sind ganze Berufsgruppen (z. B. Beschäftigte in der Informationstechnik, Beschäftigte in der Instandhaltung und Bedienung von Gebäude- und Betriebstechnik oder Fachkräfte für Lagerlogistik, geprüfte Meister oder für den Fremdsprachendienst) oder ganze Teile der Entgeltordnung (z. B. Teil V für den Bereich des BMVI) umfassend neu geregelt worden.

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