Eine Vielzahl der früheren Tätigkeitsmerkmale für Angestellte und Arbeiter waren aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. im IT-Bereich), aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. in Folge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst und bei Restauratoren) kaum oder nur noch sehr schwer anwendbar. Deshalb wurden alle früheren Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung und des Lohngruppenverzeichnisses zunächst dahingehend geprüft, ob sie weiterhin benötigt werden. Daraufhin sind alle verbliebenen Tätigkeitsmerkmale auf ihren Aktualisierungsbedarf geprüft und ggf. modernisiert worden. Teilweise sind ganze Berufsgruppen (z. B. Beschäftigte in der Informationstechnik, Beschäftigte in der Instandhaltung und Bedienung von Gebäude- und Betriebstechnik oder Fachkräfte für Lagerlogistik) oder ganze Teile der Entgeltordnung (z. B. Teil V für den Bereich des BMVI) umfassend neu geregelt worden. Allerdings konnte in den Verhandlungen auch nicht jeder Bereich modernisiert werden.

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