Nach § 2 Abs. 2 beinhaltet das duale Hebammenstudiums neben einem hochschulischen Studienteil auch einen berufspraktischen Studienteil mit Praxiseinsätzen bei einem Krankenhaus als verantwortlicher Praxiseinrichtung. Praxiseinsätze können aber auch bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder auch in weiteren zur berufspraktischen Ausbildung von Hebammen geeigneten Einrichtungen absolviert werden (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 2 HebG).

Für den Fall, dass berufspraktische Studienabschnitte bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung geleistet wurden, bestimmt § 22 Abs. 3 TVHöD, dass sich der Rückzahlungsbetrag auf 75 v. H. des Gesamtbetrages verringert.

 
Praxis-Beispiel

Der Studierende absolviert während des dualen Hebammenstudiums berufspraktische Studienabschnitte bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung.

 
Studiengebühren 360,00 Euro 8 Semester 2.880 EUR
Verringerung nach Abs. 3 720 EUR
Rückzahlungsbetrag 2.160 EUR

Für die Verringerung des Rückzahlungsbetrages ist es nicht erforderlich, dass alle berufspraktischen Zeiten bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung absolviert wurden.

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